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Leider nein!

Dienstag, 02.05.2023, #job

So kommt die Absage ganz bestimmt!

Sie wollen unbedingt keine Einladung zum Bewerbungsgespräch bzw. nach dem Kennenlernen eine Absage für das Jobangebot kassieren? Dann sollten Sie jetzt auf alle Fälle weiterlesen und folgende Tipps beherzigen!

Schon bei den schriftlichen Bewerbungsunterlagen können Sie so richtig schön ins Fettnäpfchen treten und sich schon selbst ins Aus katapultieren. Wenn Sie den*die falschen Empfänger*in im Anschreiben nennen oder/und man merkt, dass es ein Standardschreiben ist, das Sie schon für Ihre vorherigen Bewerbungen verwendet haben, hat wirklich niemand eine Freude und Sie sind Ihrer Absage schon ein Stück näher. Lassen Sie auch noch ein paar Tippfehler einfließen, ist es der Absagegarant schlechthin.

Urlaubs- oder Partyschnappschüsse als Bewerbungsfoto am Lebenslauf sind auch nicht gerade ein Türöffner für ein Bewerbungsgespräch. Und wenn Sie zwar schick gekleidet am Geburtstag Ihrer Oma erschienen sind und davon einen Ausschnitt vom Gruppenfoto hernehmen, ist das die gleiche Option wie ein Duckface-Selfie vor dem Badezimmerspiegel für einen Lebenslauf.

Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen unvollständig versenden, ist das auch ein heißer Tipp für eine Absage. Apropos „versenden“… um einen wirklich schlechten ersten Eindruck zu hinterlassen ist es auch ratsam, eine sehr unseriöse E-Mail Adresse, wie zum Beispiel sexyhexi1@xxxx.xx, mausi2@xxxx.xx oder billyboy3@xxxx.xx für das Versenden von Ihren Bewerbungsunterlagen zu verwenden. Möchten Sie seriös wirken, raten wir dazu vorname.nachname@xxxx.xx zu verwenden.

Wenn Sie trotz aller Bemühungen, eine Absage zu bekommen, dennoch zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen sind, dann heißt es nun, mit kleinen Unhöflichkeiten zu punkten. Das fängt schon an, wenn Sie ein paar Minuten zu spät kommen und natürlich ist jemand anderer schuld (Stau, Regen, …). Sitzen Sie dem*r Gesprächspartner*in kaugummikauend gegenüber und dann auch noch unpassend gekleidet, ist der Clou perfekt!

Personalverantwortliche hören es übrigens gar nicht gern, wenn Sie als Bewerber*in über Ihre ehemaligen Vorgesetzen ein negatives Wort verlieren.  Man kann sich nämlich nie sicher sein, ob das dann nicht auch über einen selbst passiert. Haben Sie also keine gute Meinung über Ihre*n Ex-Chef*in und tun diese auch noch kund, ist die Absage schon zum Greifen nah!

 

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