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Steuerfakten...

Dienstag, 16.06.2020, #job

...für Studierende - In Kooperation mit der Arbeiterkammer Steiermark

Was ist eigentlich ein Steuerausgleich? Muss ich während meines Studiums schon eine Arbeitnehmer*innenveranlagung einreichen? Und worauf muss ich achten, wenn ich mehrere Jobs gleichzeitig ausübe?

Um diese bedeutenden Aspekte für die Studienzeit zu klären, haben wir gemeinsam mit AK-Steuerexperten Dr. Bernhard Koller die wichtigsten Fakten rund um das Thema Steuern und Studium für Sie zusammengefasst:

 

Herr Dr. Koller, was ist eigentlich ein Steuerausgleich? Und wann muss ich den einreichen?

Die Arbeitnehmer*innenveranlagung (ANV) oder umgangssprachlich der Steuerausgleich, ist eine Möglichkeit, um einen Teil der bereits bezahlten Steuern zurückzubekommen. Das wird vor allem interessant, wenn Sie studieren, denn hier können Sie auch berufliche Ausgaben absetzen, was somit bestimmte Aufwendungen für das Studium inkludiert. Eine ANV sollte man grundsätzlich immer einreichen, sobald man im jeweiligen Kalenderjahr zumindest zeitweise beschäftigt war – das gilt auch für bezahlte Praktika. Einreichen kann man die ANV über FinanzOnline oder Sie drucken sich die nötigen Dokumente aus und reichen diese bei Ihrem Finanzamt ein.

Ich habe noch nicht gearbeitet. Können meine Eltern deshalb meine Universitätskosten wie zum Beispiel meinen neuen Laptop in der ANV absetzen lassen?

Nein, das funktioniert leider nicht – auch dann nicht, wenn die Eltern die Rechnung bezahlt haben. Nur die studierende Person selbst kann Kosten wie einen neuen Laptop, ein benötigtes Gerät für das Studium oder auch Seminarkosten absetzen lassen. Dies gilt aber natürlich auch nur, wenn die Person in diesem Jahr auch selbst verdient hat. Die Eltern von Studierenden können aber einen monatlichen Freibetrag von € 110,- beantragen, wenn der Studienort mehr als 80 km vom Wohnort entfernt ist und es keine gleichwertige Ausbildungsstätte im näheren Umkreis des Wohnortes gibt.

Wieviel darf ich neben dem Studium arbeiten? Und ab wann steht mir die Familienbeihilfe nicht mehr zu?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, so viel zu arbeiten wie sie möchten bzw. mit Ihrem Studium vereinbaren können. Wenn Sie aber die Grenze von 10.000 Euro brutto jährlich überschreiten, müssen Sie bedenken, dass Sie die Studien- und Familienbeihilfe verlieren. Hier gilt auch, dass Sie bei einem höheren Einkommen die bereits erhaltenen Beihilfen zurückzahlen müssen. Was auch gerne vergessen wird, ist, dass man sich ab einem jährlichen Betrag von 12.800 Euro selbstversichern muss. Übersieht man das, kann es zu hohen Versicherungs-Nachzahlungen im Folgejahr kommen. Deshalb gilt: Bei mehreren (vor allem geringfügigen) Dienstverhältnissen muss immer darauf geachtet werden, das gewisse Zusatzverdienstgrenzen bedacht werden.

 

Weitere Informationen zum Thema Steuer finden Sie auf der Website der Arbeiterkammer Österreich!

 

Sie wollen sich auch noch über Arbeitsrecht informieren? Hier geht es zum Artikel!

 

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